Celsius-CEO beantragt die Abweisung von zwei Anklagepunkten im Zusammenhang mit Betrug und Manipulation

Celsius-CEO beantragt die Abweisung von zwei Anklagepunkten im Zusammenhang mit Betrug und Manipulation

Die Rechtsvertreter des ehemaligen CEO von Celsius, Alex Mashinsky, haben bei einem Bundesgericht einen Antrag auf Abweisung der Anklage im Zusammenhang mit Rohstoffbetrug und Marktmanipulation gestellt. In dem Antrag, der am 12. Januar beim US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereicht wurde, wird der Richter aufgefordert, zwei Anklagepunkte fallen zu lassen, die gegen Mashinsky bei seinem Prozess im September 2024 erhoben werden sollen.

 

In der Klageschrift wird argumentiert, dass der zweite Anklagepunkt des Warenbetrugs mit dem ersten Anklagepunkt des Wertpapierbetrugs „widersprüchlich“ und „unvereinbar“ ist, insbesondere was die Behandlung von Kryptowährungen durch die Regierung betrifft. Die Verteidigung behauptet, dass es unlogisch sei, das Earn-Programm von Celsius gleichzeitig als Wertpapier und als Ware zu betrachten und fordert das Gericht auf, einen der Anklagepunkte abzuweisen.

 

Der offizielle Schriftsatz stellt fest: „Es ist widersprüchlich und unlogisch, das Earn-Programm für die Zwecke von Anklagepunkt eins als Wertpapier und für die Zwecke von Anklagepunkt zwei als Ware zu betrachten. Es ist nicht klar, ob die Regierung zu argumentieren beabsichtigt, dass das Earn-Programm von Celsius gleichzeitig den Kauf eines Wertpapiers und den Verkauf einer Ware darstellte [...] die Regierung kann nicht beides haben, und das angemessene Mittel ist die Abweisung einer der Anklagepunkte.“

 

Lawyers Demand Removal of Market Manipulation Charges

 

Darüber hinaus hat Mashinskys Anwaltsteam Argumente für die Abweisung des sechsten Anklagepunktes, der Marktmanipulation, vorgebracht, da die Anklage nicht ordnungsgemäß angekündigt worden sei. Sie argumentierten, dass die US-Regierung im Wesentlichen einen Straftatbestand „erfunden“ habe, der ansonsten als zivilrechtliches Vergehen angesehen werde. Neben der Abweisung von zwei der sieben strafrechtlichen Anklagepunkte gegen den ehemaligen CEO beantragte die Verteidigung auch den Ausschluss von Informationen im Zusammenhang mit dem Konkurs von Celsius aus dem Verfahren. In der Klageschrift heißt es dazu: „Hinweise auf den Konkurs von Celsius sollten aus der Anklageschrift gestrichen werden. Aus den gleichen Gründen sollte die Regierung daran gehindert werden, während des Prozesses Beweise für den Bankrott von Celsius vorzulegen“.

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